Bezirkspersonalrat der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Rheinland-Pfalz/Saarland

Der gläserne Mitarbeiter – Grenzen von Datenerhebungen

Ausgangssituation

  • Arbeits- und Leistungsdruck durch Steuerung nach Zahlen
  • mangelnde Berücksichtigung bestehender Gesetze (BDSG, BPersVG Dienstvereinbarungen)

Projekt
Datenerhebungen nehmen aufgrund der Einfachheit bei der Erstellung mit digitalen Medien zu. Dabei ist oft unbekannt, welche Gesetze dabei zu beachten sind.

Ziel des Projektes ist:

  1. Beachtung der (komplexen) rechtlichen Materie (Datenschutz, BPersVG, Dienstvereinbarungen)
  2. Transparenz über die geführten Datenerhebungen – auch gegenüber der Personal-vertretung und Beachtung der Mitbestimmung
  3. Beschränkung der zusätzlichen Datenerhebungen auf das Notwendigste
  4. Vermeidung der Möglichkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr als ein Viertel der geführten Listen in den Dienststellen wurden komplett eingestellt. Die noch verbleibenden Listen wurden auf den notwendigen Inhalt für die Arbeitserledigung reduziert und den gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Vorgehensweise

  • Ansprache des Arbeitgebers mit der Bitte um Gründung einer Arbeitsgruppe
  • sichergestellte Information der Beschäftigten über das Thema Datenerhebung
  • Herstellung von Transparenz durch Umsetzungspflicht und Berichtspflicht
  • Schulung der Mitbestimmungsorgane in den Dienststellen
  • Entwicklung eines Prüftableaus für Datenerhebung für (örtl.) Personalräte
  • Vorträge zum Thema in Personalversammlungen