DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH in Mayen
Betriebsvereinbarung – Gesund im Schichtdienst,
Nachtdienstentlastung
Ausgangssituation
Die Kolleg*innen in den Rettungswachen wollten den Schichtdienst nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesünder gestalten. Ziel war es, besonders älteren Arbeitnehmer*innen eine alternsgerechte Ausgestaltung des Schichtdienstes zu ermöglichen.
Projekt
In einer Rettungswache des Betriebes können seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit einer gelebten Ausstiegsmöglichkeit aus dem Nachtdienst gemacht werden.
Diese gute betriebliche Praxis wurde in eine Betriebsvereinbarung überführt und ist nun für alle Rettungswachen anwendbar. Die Nachtdienstentlastung ist in einem 3-Stufen-Plan nach Lebensalter gestaffelt.
50 Jahre = Reduzierung der Nachtdienste um 50 %
53 Jahre = Reduzierung der Nachtdienste um 75 %
55 Jahre = Reduzierung der Nachtdienste um 100 %
In der Betriebsvereinbarung wurden darüber hinaus auch viele andere Fragen der Dienstplangestaltung, zur Arbeitszeit und den Urlaubsgrundsätzen geregelt.
Vorgehensweise
- Klausurtagung mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Erstellung eines Eckpunktepapiers
- Bildung einer Verhandlungsgruppe und eines Redaktionsteams
- Erstellung eines Entwurfs der Betriebsvereinbarung
- Verhandlungen in über 20 Sitzungen mit dem Arbeitgeber
Film: DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH in Mayen

„Wir alle benötigen eine gute Notfallversorgung und qualifizierten Krankentransport. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig, dass die Arbeitnehmer*innen, wie im Rettungsdienst, ihre Arbeit im Schichtdienst gesund gestalten können. Die besondere Berücksichtigung von alternsgerechtem Arbeiten ist richtungsweisend und das nicht nur für den Rettungsdienst“.
Dietmar Muscheid
ehem. Vorsitzender DGB Rheinland-Pfalz / Saarland